Bürgerinitiative pro Hundefleisch

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Was kann man überhaupt noch essen?

Das fragen sich immer mehr besorgte Verbraucher. Vogelgrippe, Gammelfleisch, Rinderwahn, Schweinepest, Bruteier (Hühnerembryos in Flüssigei), Nematoden (Fadenwürmer) im Fisch, Strahlenwild (immer noch radioaktiv belastetes Wildbret seit Tschernobyl) - wer nicht gerade Blumen essen oder Kannibale werden will, hat kaum eine Alternative. In viele Kulturkreisen, in Ländern wie Korea, Vietnam, China oder der Schweiz, ist der Verzehr von Hundefleisch normal. Warum also nicht bei uns zumindest als Alternative schmackhaftes, skandalfreies Hundefleisch anbieten?

Im deutschen Fleischhygienegesetz (FlHG) vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S, 1243), §1, Abs.1 heißt es:
Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden.
Hundefleisch ist in Deutschland also höchstens ungesetzlich zu bekommen. Was das für den Tierschutz bedeutet, ist klar: statt artgerechter Tötung und humaner Schlachtung kommt es zu unsachgermäßen, blutigen Szenen in Hinterhöfen, wie wir sie aus Fernsehberichten über Asien kennen.

Die Vorteile einer Legalisierung liegen auf der Hand: Unterschreiben Sie daher noch heute unsere Petition für die Legalisierung von Hundefleisch!