Bürgerinitiative pro Hundefleisch

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Impressum

Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Nein. Nach dem TMG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit regelmäßig nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen. Das war nach der Fassung des inzwischen außer Kraft gesetzten Teledienstegesetzes noch zweifelhaft.

Quelle: Härting Rechtsanwälte